ich denk mal so lange der seine 50 bzw. 25 oder sonstige geschwindigkeit die in den papieren steht nicht überschreitet sollte das gehen, wenn nicht dnan frag doch mal beim versicherer wenn der sagt nein der macht dir das nicht, dann geh woanderst hin und schweig!
Wohin gehst du? Wohin...?
Ich geh von Land zu Land allein. Und nichts und niemand läd mich zum Bleiben ein.... MEIN LAND.... MEIN LAND, Meine Welle und mein Strand!
was ist das den für eine bescheinigung ?
hab ich noch nie gehört :>
glaube das kriegste wenn du ein roller ohne papiere kriegst. dann kannst du so n ding bei der pozilei anfordern und ausfüllen...
Bei Kawasaki fängt ein Motorrad erst an....Kawasaki - Let the good times roll Setup meines Speedfight: Zugespachteltes Zündkerzenloch, vergoldete Zündfunken, Tuningkolbenrückholfeder, malossi getriebesand, Vergaserschlamm und Vergaserinnenbeleuchtung.
Fährt echte 125 km/h....<--- nicht nachmachen, klappt nur bei mir >:]
jo, das ist echt wichtig, weil ich nen roller verkauft hab und wenn ich bis zum 16 keine papiere hab, werde ich angezeigt.
also die fahrgest.nr kann man ja vom roller ablesen aber die schlüsselnr. bracuht man doch auch??
Nein mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kannst du den nicht anmelden ... die brauchst du um vom Hersteller neue Papiere zubekommen und damit kannst du dann anmelden (gibts aber nicht kostenlos, zumindest meistens nicht).
Die Bescheinigung gibts auch für den Export von Autos oder den Import. Wie ist das denn, wenn man ein BMW Motorrad ohne Papiere importiert? Überall sind ja keine Papiere vorgeschrieben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fabve« (3. September 2011, 07:35)
Die Bescheinigung gibts auch für den Export von Autos oder den Import. Wie ist das denn, wenn man einen Roller ohne Papiere importiert? Überall sind ja keine Papiere vorgeschrieben.
in deutschland sind die Papiere vorgeschrieben und wen die nicht vorhanden sind kannst du nicht exportieren und nicht importieren